Hinweise zur Kündigung:
Ihr Mietvertrag regelt die Kündigungsfristen. In der Regel gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten bei Wohnräumen und mind. 6 Monate bei Geschäftsräumen.
Können Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten, erfolgt eine ausserterminliche Kündigung. Die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages kann nur auf ein Monatsende erfolgen (Ausnahme 31. Dezember) und muss dem Vermieter mindestens einen Monat im Voraus schriftlich mitgeteilt werden. Damit Sie früher aus der Haftung entlassen werden können, sind Sie verpflichtet, einen gleichwertigen und solventen Nachmieter zu stellen. Sie sind erst aus dem Mietverhältnis entbunden, wenn Ihr Nachfolger den Vertrag rechtsgültig unterzeichnet hat. Wir empfehlen Ihnen deshalb, mehrere Interessenten, die als Ersatzmieter in Frage kommen, zu melden.
Ihre Kündigung muss schriftlich, nicht unbedingt eingeschrieben erfolgen. Sie gilt als zugestellt, wenn sie spätestens am letzten Tag des Monats beim Vermieter ist oder bei der Post abholbereit vorliegt.
Lautet der Mietvertrag auf mehrere Personen (Ehepaare, Wohngemeinschaften etc.) muss die Kündigung von allen Personen unterzeichnet sein, damit sie rechtsgültig ist. Weiter unten finden Sie Vorlagen für die entsprechende Kündigungsvariante.
Bitte beachten Sie vor der Abgabe der Wohnung die Checkliste und erarbeiten Sie diese Schritt für Schritt, um eine teure Schlussabrechnung zu verhindern.
Dokumentdownload:
Musterbrief Kündigung terminlich (Word docx)
Musterbrief Kündigung ausserterminlich (Word docx)
Checkliste Abgabe (pdf)